Praxistipp:
Zu den handwerklichen Tätigkeiten zählen u.a.:

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden
  • Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen o.ä.
         Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen
  • Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen)
         Wandschränken, Heizkörpern und -rohren
  • Reparatur oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und      Wasserinstallationen
  • Modernisierung oder Austausch der Einbauküche
  • Modernisierung des Badezimmers
  • Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushhalt des Steuer-
         pflichtigen (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher,
         Personalcomputer)
  • Maßnahmen der Gartengestaltung
  • Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück
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