Beispiel:
Familie F hat im Jahr 2005 für die Gartenpflege einen selbstständigen
Gärtner beauftragt. Die Aufwendungen hierfür betragen 1.160 EUR.

Die erforderlichen Belege (Rechnung, Beleg des Kreditinstituts) liegen

vor. F kann für die Gartenpflegearbeiten die Steuerermäßigung für haus-

haltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG) in Höhe von 232 EUR
(20% von 1.160 EUR) erhalten.

Sie möchten noch mehr Informationen?


www.ofd.niedersachsen.de
(Steuermerkblätter und Broschüren).